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Des Rechts wegen folgender Zusatz:

Ich treffe meine Voraussagen nach bestem Wissen und Gewissen, daher übernehme ich keine Verantwortung für etwaige Folgen, die sich durch meine Aussagen ergeben oder nicht ergeben.

Geistiges Heilen ist in Deutschland ohne Heilpraktikerschein erlaubt. Am 2. März 2004 hat das Bundesverfassungsgericht folgendes entschieden:
"Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis." (AZ 1BVR 784/03)

Energetische Reinigung und Ritualarbeiten sind keine Therapie. Ich gebe keine Heilversprechen und stelle keine Diagnosen, deshalb kann eine Energetische Reinigung bzw. Ritual keinen Arzt, Heilpraktiker oder Medikamente ersetzen.



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